Häufig gestellte Fragen

  • Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € pro Monat. Die Kosten werden von der Pflegekasse nach § 40 SGB XI vollständig übernommen.

  • Eine Pflegebox enthält typische Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen. Der Inhalt kann individuell zusammengestellt und jederzeit angepasst werden.

  • Sie können Ihre Pflegebox bequem online beantragen. Füllen Sie einfach unser Formular aus, wir übernehmen den gesamten Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

     Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit den Antrag auszudrucken und uns per E-Mail oder per Post zukommen zu lassen.

     Nach der Genehmigung erhalten Sie monatlich Ihre Pflegehilfsmittel bis 42 € versandkostenfrei nach Hause.

  • Für Anspruchsberechtigte ist die Pflegebox kostenlos

  • Die Pflegebox können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 beantragen. Sie muss nicht ärztlich verordnet werden – der Anspruch ergibt sich direkt aus § 40 SGB XI.

  • Ja, Sie können Ihre Pflegehilfsmittel jederzeit anpassen. Änderungen lassen sich über unser Formular, telefonisch, per E-Mail oder zukünftig auch bequem über Ihr persönliches Kundenkonto vornehmen.

  • Nach Genehmigung durch Ihre Pflegekasse (meist innerhalb von 2–4 Wochen) liefern wir Ihre erste Pflegebox sofort aus. Danach erfolgt die Lieferung monatlich im gewünschten Rhythmus.

  • Nein, der Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gilt in der Regel unbefristet. Sollte sich Ihr Pflegegrad oder die Pflegesituation ändern, informieren Sie uns einfach – wir passen alles an.

  • Ja, Sie können Ihre Pflegebox jederzeit pausieren oder das Lieferintervall ändern. Eine kurze Nachricht per Telefon oder E-Mail genügt.

  • Die kostenlose Pflegebox ist eine Leistung für die häusliche Pflege. Bewohner von Pflegeheimen haben in der Regel keinen Anspruch, da diese Einrichtungen selbst für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zuständig sind.

  • Die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist im § 40 Absatz 2 SGB XI geregelt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können bis zu 42 € monatlich für diese Hilfsmittel erhalten – komplett von der Pflegekasse bezahlt.

  • Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören z. B. Einmalhandschuhe, Flächendesinfektion, Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen und Fingerlinge. Diese Produkte werden im Alltag der häuslichen Pflege regelmäßig benötigt.

  • Nein, pro anspruchsberechtigte Person kann nur eine Pflegebox beantragt werden. Der monatliche Wert ist gesetzlich auf 42 € begrenzt.

  • Sollte die Pflegekasse den Antrag auf Pflegehilfsmittel ablehnen, unterstützen wir Sie bei der erneuten Antragstellung oder einem Widerspruch. In vielen Fällen lässt sich der Anspruch schnell klären.

  • Ja, als bevollmächtigte Person oder gesetzliche/r Betreuer/in können Sie die Pflegebox für Angehörige beantragen. Wir benötigen dazu lediglich die notwendigen Angaben und Nachweise zum Pflegegrad.

  • Nein, ein Rezept ist nicht erforderlich. Die Genehmigung erfolgt direkt über die Pflegekasse, basierend auf dem vorhandenen Pflegegrad.

  • Ja, wir liefern die Pflegebox auch an eine Wunschadresse – z. B. direkt an die Wohnung der pflegebedürftigen Person, zu Angehörigen oder auch Nachbarn.

  • Mit der kostenlosen Pflegebox sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Sie müssen keine einzelnen Pflegehilfsmittel besorgen und haben jeden Monat automatisch die nötigen Verbrauchsartikel zu Hause.

  • Ja, Sie können die Pflegebox jederzeit ohne Fristen kündigen. Eine kurze schriftliche Mitteilung oder ein Anruf genügt.

  • Ja, alle gelieferten Pflegehilfsmittel sind geprüfte Markenprodukte, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und für die häusliche Pflege zugelassen sind.