
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen. Diese Pflegeberatung dient nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern unterstützt Sie und Ihre Angehörigen dabei eine qualitativ hochwertige Pflege im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Wir arbeiten hier mit unserem Partner - der Kölner Seniorenhilfe - zusammen.
Wie oft ist ein Beratungsgespräch notwendig?
Die Häufigkeit der Beratungsgespräche hängt vom Pflegegrad ab
Pflegegrad 2 & 3:
einmal halbjährlich
Pflegegrad 4 & 5:
einmal vierteljährlich

Warum ist ein Beratungstermin wichtig?
Gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI sind Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz durchzuführen.
Doch es geht um weit mehr als nur die Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe:
Sicherstellung einer kontinuierlichen und qualitativ hochwertigen Pflege
Individuelle Tipps zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
Beratung zu Hilfsmitteln, Pflegeleistungen und Unterstützungsangeboten
Wer führt die Pflegeberatung durch?
Die Beratung wird von unserem Partner, der Kölner Seniorenhilfe, übernommen.
Als anerkannte Beratungsstelle der Pflegekasse bietet die Kölner Seniorenhilfe Ihnen:
Fachliche fundierte und verständliche Beratung
Individuelle Lösungen für Ihre Pflegesituation
Unterstützung bei Anträgen und Leistungen der Pflegeversicherung

Welche Kosten entstehen für Sie?
Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse vollständig. Für Sie ist die Pflegeberatung kostenlos.
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Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenlosen Beratungseinsatz.
Professionell, einfach und zuverlässig mit der Kölner Seniorenhilfe.

FAQ-Bereich
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Bei der Pflegeberatung kommt eine anerkannte Beratungsstelle – wie die Kölner Seniorenhilfe – zu Ihnen nach Hause. Dabei wird die aktuelle Pflegesituation besprochen, die Qualität der Pflege überprüft und wertvolle Tipps zur Verbesserung gegeben. Zudem erhalten Sie Informationen zu Pflegeleistungen, Hilfsmitteln und möglichen Unterstützungsangeboten.
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Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 und 3: einmal halbjährlich
Pflegegrad 4 und 5: einmal vierteljährlich
Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, diese Beratungseinsätze wahrzunehmen.
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Ja, die Pflegeberatung ist für Sie komplett kostenlos. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, sodass Sie keinen Eigenanteil zahlen müssen.
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Die Beratung darf nur von anerkannten Beratungsstellen der Pflegekassen durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände oder Beratungsstellen wie die Kölner Seniorenhilfe.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Wir freuen uns, wenn Sie mit unserer Pflegeberatung zufrieden sind. Mit Ihrer Bewertung auf Google helfen Sie nicht nur uns, sondern auch anderen Pflegebedürftigen und Angehörigen, die richtige Unterstützung zu finden. Vielen Dank für Ihr Vertrauen!