Pflegegrad 1: Leistungen und Ansprüche 2025
Kurz zusammengefasst
Mit Pflegegrad 1 haben Sie entsprechend der persönlichen Umstände Anspruch auf eine umfangreiche Pflegeberatung
Halbjährlich können Sie durch eine Pflegefachkraft eine Beratung bei sich Zuhause wahrnehmen
Ihnen steht mit Pflegegrad 1 ein Versorgungsanspruch auf Pflegehilfsmitteln oder ein Zuschuss zu barrierefreien Einbauten zu.
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Leistung für die Pflegezeit und können an kostenfreien Pflegekursen teilnehmen
Mit Pflegegrad 1 haben Sie anspruch auf Pflege in einem Pflegeheim oder durch ambulante Pflegedienste von bis zu 131 € (Neuer Stand 2025)
Ihnen stehen digitale Pflegeanwendungen von bis zu 53 € zu.

Was ist Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 wurde zum 1. Januar 2017 eingeführt, um auch Personen mit einer geringen Beeinträchtigung Unterstützung zukommen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage bietet das Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Demnach haben Pflegebedürftige bzw. Angehörige auch bei leichten Einschränkungen einen Anspruch auf Leistungen und/oder finanzielle Unterstützung.
Bin ich mit Pflegegrad 1 pflegebedürftig?
Eine Pflegebedürftig besteht nach dem Pflegebedürftigkeitsbegriff, wenn Personen ihren Alltag nicht mehr vollständig alleine und / oder uneingeschränkt beschreiten können. Demnach liegt auch bei Pflegegrad 1 eine Pflegebedürftigkeit vor, auch wenn es sich nur um leichte Einschränkungen handelt.
Leistungen und Geld bei Pflegegrad 1
Da einem bereits ab Pflegegrad 1 Unterstützungsleistungen zustehen, finden sie hier eine Übersicht auf welche Leistungen sie Anspruch haben.
Leistungen bei Pflegegrad 1
Betreuungs- und Entlastungsleistungen (Pflegegeld)
Pflegegeld
Pflegesachleistung
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Hausnotruf
Anpassung Wohnumfeld
Wohngruppenzuschuss
Beratungsangebote
Pflegekurse für Angehörige
Betrag (Stand 2025)
131 Euro
0 Euro
0 Euro
bis zu 42 Euro
max. 25 Euro
4.180 Euro
224 Euro
kostenfrei
kostenfrei