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Pflegegrad 1: Leistungen und Ansprüche 2025

Kurz zusammengefasst

  • Mit Pflegegrad 1 haben Sie entsprechend der persönlichen Umstände Anspruch auf eine umfangreiche Pflegeberatung

  • Halbjährlich können Sie durch eine Pflegefachkraft eine Beratung bei sich Zuhause wahrnehmen

  • Ihnen steht mit Pflegegrad 1 ein Versorgungsanspruch auf Pflegehilfsmitteln oder ein Zuschuss zu barrierefreien Einbauten zu.

  • Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Leistung für die Pflegezeit und können an kostenfreien Pflegekursen teilnehmen

  • Mit Pflegegrad 1 haben Sie anspruch auf Pflege in einem Pflegeheim oder durch ambulante Pflegedienste von bis zu 131 € (Neuer Stand 2025)

  • Ihnen stehen digitale Pflegeanwendungen von bis zu 53 € zu.

Was ist Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 wurde zum 1. Januar 2017 eingeführt, um auch Personen mit einer geringen Beeinträchtigung Unterstützung zukommen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage bietet das Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Demnach haben Pflegebedürftige bzw. Angehörige auch bei leichten Einschränkungen einen Anspruch auf Leistungen und/oder finanzielle Unterstützung.

Bin ich mit Pflegegrad 1 pflegebedürftig?

Eine Pflegebedürftigkeit besteht nach dem Pflegebedürftigkeitsbegriff, wenn Personen ihren Alltag nicht mehr vollständig alleine und / oder uneingeschränkt beschreiten können. Demnach liegt auch bei Pflegegrad 1 eine Pflegebedürftigkeit vor, auch wenn es sich nur um leichte Einschränkungen handelt.

Leistungen und Geld bei Pflegegrad 1

Da einem bereits ab Pflegegrad 1 Unterstützungsleistungen zustehen, finden sie hier eine Übersicht auf welche Leistungen sie Anspruch haben.

Hier ist tabellarisch aufgelistet welche Leistungen und welche Beträte einem bei Pflegegrad 1 zustehen.

Neu: Digitale Pflegeanwendung (DiPA)

Um eine digitale Pflegeanwendung von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, muss sie in das digitale Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden sein. Nur die dort aufgelisteten DiPAs werden erstattet. Wer eine DiPA nutzen will, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit die Kosten übernommen werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 53 Euro im Monat (Neuer Stand 2025) für eine digitale Pflegeanwendung.