Pflegegrad 2: Leistungen und Ansprüche 2025
Kurz zusammengefasst
Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen und Pflegegeld
Angehörige und ehrenamtliche Pfleger haben Anspruch auf kostenfreie Pflegekurse
Ihnen steht eine kostenlose und umfassende Beratung durch Pflegeberater der Pflegeversicherung zu
Sie haben Anspruch auf kostenfreie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 €/ Monat (Stand 2025)
Seit 1. Januar 2022 wird ein Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils gezahlt
53 € werden (Stand 2025) für Digitale Pflegeanwendungen übernommen

Was ist Pflegegrad 2
Der Pflegegrad 2 wird Personen zugeordnet, die im Alltag zunehmend auf Hilfe von Außen angewiesen sind. Per Definition müssen Sie eine “erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit” aufweisen, um einen Pflegegrad 2 bewilligt zu bekommen. Hier kann dann eine Unterstützung in Form von finanziellen Mitteln uns Sachleistungen erfolgen.
Leistungen und Geld bei Pflegegrad 1
Da einem bereits ab Pflegegrad 1 Unterstützungsleistungen zustehen, finden sie hier eine Übersicht auf welche Leistungen sie Anspruch haben.
Neu: Digitale Pflegeanwendung (DiPA)
Um eine digitale Pflegeanwendung von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, muss sie in das digitale Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen worden sein. Nur die dort aufgelisteten DiPAs werden erstattet. Wer eine DiPA nutzen will, muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, damit die Kosten übernommen werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei bis zu 53 Euro im Monat (Neuer Stand 2025) für eine digitale Pflegeanwendung.